Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Berücksichtigung des Nichteinsatzes einer mitgeführten Waffe im Rahmen des Strafrahmens und der Strafzumessung
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstaten bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln