Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Verbringung einer teilweise vom Angeklagten selbst und teilweise für einen anderen Händler bestimmten Betäubungsmittelmenge auf das Bundesgebiet
Revision in Strafsachen: Beruhen des Ersturteils auf der Anordnung des Selbstleseverfahrens für Beweisurkunden trotz Widerspruchs und unterbliebenem Gerichtsbeschluss