Betäubungsmittelhandel: Eigennütziges Handeln bei Einschleusung von Heroin in die Justizvollzugsanstalt und Beihilfe zum bewaffneter Handeltreiben bei Bewaffnung des Gehilfen
Betäubungsmittelhandel: Unterstützung des Täters durch bloße Anwesenheit als Beihilfe; strafschärfende Berücksichtigung „reinen Gewinnstrebens“ und Wertersatzverfall des Erlöses aus Drogenverkäufen