Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und Zurückstellung der Strafvollstreckung: Erfolgsaussicht der Therapie; Zurückstellung der Vollstreckung bei aussichtsloser Therapie
Voraussetzungen für die Unterbringung eines Betäubungsmittelkonsumenten in einer Entziehungsanstalt: Übermäßiger Genuss von Rauschmitteln; symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Straftaten; Vorrang vor der Möglichkeit der Zurückstellung der Strafvollstreckung