Arzneimittelregress – Geltung der vierjährigen Ausschlussfrist – kein “sonstiger Schaden” der Krankenkasse iS der BSG-Rechtsprechung – Hemmung des Ablaufs der Ausschlussfrist durch Prüfantrag einer Krankenkasse
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch Erlass einer Vorführungsanordnung, ohne der Betroffenen vorher die Gelegenheit zur Äußerung einzuräumen