Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung; Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Repellentmittel“ – zur unzulässigen Erweiterung – breit formulierter Anspruch – ein in der Anmeldung und in der Patentschrift beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung stellt sich für den Fachmann als Ausgestaltung der im Anspruch umschriebenen allgemeinen technischen Lehre dar – diese Lehre ist in der beanspruchten Allgemeinheit für ihn bereits der Anmeldung und der Patentschrift entweder in Gestalt eines bereits formulierten Anspruchs oder nach dem Gesamtzusammenhang der Unterlagen als zum Gegenstand der beanspruchten Erfindung gehörig entnehmbar – keine unzulässige Verallgemeinerung eines Ausführungsbeispiels;
Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Polymerschaum III“ – weite Fassung des geschützten Gegenstandes – zur Auswirkung im Hinblick auf Klarheit, Ausführbarkeit und Breite des geschützten Patentgegenstands – eingeschränkte Abgrenzbarkeit zum Stand der Technik – Frage der Identifizierbarkeit der Lehre – Bedeutung im Patentnichtigkeitsverfahren, wenn das Fehlen der Identifizierbarkeit der Lehre der ausführbaren Offenbarung der Erfindung entgegensteht – zur Frage der Feststellbarkeit der anspruchsgemäßen product-by-process-Merkmale anhand mikroskopischer Parameter für die expandierbaren polymeren Mikrokugeln als Frage der Ausführbarkeit
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – „Türschließer“ – zur mangelnden Ausführbarkeit der technischen Lehre – Türschließer mit einem funktionalen Merkmal