Unzulässiger Antrag auf Erlass von einstweiligen Anordnungen gegen Corona-Verordnungen der Landesregierungen – insb fehlende Darlegung zum Grundsatz der Subsidiarität des verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes und zur unmittelbaren und gegenwärtigen Betroffenheit in eigenen Grundrechten – Darlegungen der ASt bezüglich der geplanten Demonstration „Coronoia 2020. Nie wieder mit uns. Wir stehen auf“ unsubstantiiert
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA, gerichtet ua auf Neubesetzung der Bundesregierung ausschließlich mit Parteimitgliedern der Partei DIE LINKE – offensichtliche Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde – Hinweis auf Möglichkeit der Auferlegung einer Missbrauchsgebühr