Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) an Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes – hier: keine Grundrechtsverletzung durch fachgerichtliche Versagung von Eilrechtsschutz bei hinreichend intensiver Sach- und Rechtsprüfung
(Klage auf Erteilung steuerlicher Informationen aus den Steuerakten eines Dritten – „Den Streitfall betreffende Akten“ i.S. des § 71 Abs. 2 FGO – Einsichtsrecht – Anhörungsrüge wegen angeblicher Überraschungsentscheidung)