Verfahrensgrundsatz des fairen Verfahrens in Strafsachen: Hinweis- und Offenbarungspflichten des Gerichts bezüglich der Erlangung neuer verfahrensbezogener Ermittlungsergebnisse nach Akteneinsicht des Verteidigers
Strafverfahren: Aufklärungspflicht des Tatgerichts hinsichtlich der Tatsachen für die Beurteilung der Verwertbarkeit der Ergebnisse einer Telekommunikationsüberwachung; Beschaffung der Unterlagen zu G-10-Beschränkungsmaßnahmen
Mitteilungspflicht über Erörterungen zur Möglichkeit einer Verständigung: Anregung des Gerichts an die Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens wegen Nebenstraftaten