Haftbeschwerdeverfahren: Überprüfung der Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das erkennende Gericht in laufender Hauptverhandlung; Verhältnismäßigkeit der Fortdauer von Untersuchungshaft über 3 1/2 Jahre
Revision in Strafsachen: Prüfung der Einhaltung wesentlicher Förmlichkeiten im Freibeweisverfahren; Verbot der reformatio in peius bei Angabe unterschiedlicher Strafhöhen in der Urteilsformel und den Urteilsgründen