Gesetzliche Unfallversicherung – Betriebsweg – Antrittsort: von zu Hause – unmittelbarer Beginn mit einer versicherten Tätigkeit – konkrete Anordnung des Arbeitgebers – sachlicher Zusammenhang – Unterbrechung – Vorbereitungshandlung – Abholen der Autoschlüssel – Rückruf aus dem Urlaub
Stattgebender Kammerbeschluss: Kein Gegendarstellungsanspruch bzgl einer Titelschlagzeile, der es aufgrund der Verwendung eines Rechtsbegriffs (hier: “Verpfändung”) an einem hinreichenden tatsächlichen Gehalt mangelt – Gegenstandswertfestsetzung