Arbeitslosengeld II – Unterkunft und Heizung – angemessene Unterkunftskosten – schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers – Vergleichsraumbildung – Rückschreibung in die Zeit vor Aufstellung
Wohnraummiete: Ausschluss des Anspruchs des Mieters auf Abrechnung der Heizkosten zu 70% nach dem erfassten Wärmeverbrauch durch sein Recht auf Kürzung seines Heizkostenanteils