Arbeitslosengeld II – kein Regelbedarf für Alleinstehende bei Zusammenleben mit der mittellosen keine Leistungen beziehenden Ehefrau – keine Antragsstellung wegen aufenthaltsrechtlicher Gesichtspunkte – Unterkunft und Heizung – bei grundsätzlicher Leistungsberechtigung der Ehefrau keine Abweichung vom Kopfteilprinzip