Kein Anspruch auf Vorläufige Leistungsgewährung gemäß § 41a Abs. 7 SGB II wenn die für die Bescheidung des Anspruchs erhebliche Rechtsfrage nicht tatsächlich beim BVerfG, EuGH bzw. BSG Anhängig ist.
Kein Anspruch auf Vorläufige Leistungsgewährung gemäß § 41a Abs. 7 SGB II wenn die für die Bescheidung des Anspruchs erhebliche Rechtsfrage nicht tatsächlich beim BVerfG, EuGH bzw. BSG Anhängig ist.
Sozialgerichtliches Verfahren – Klagerecht eines Grundsicherungsträgers – Zulässigkeit der Feststellungsklage – Streit zwischen dem kommunalen Träger und der Agentur für Arbeit über Feststellung der Hilfebedürftigkeit – Sanktion – Beschränkung des Arbeitslosengeld II auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung bei einem unter 25jährigen Leistungsberechtigten – fachliche Weisungen der BA – Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung von Einkommen