Gesetzlicher Forderungsübergang von Arzt- und Krankenhaushaftungsansprüchen wegen Geburtsschäden auf die gesetzliche Krankenversicherung: Forderungserwerb durch einen nachfolgenden Sozialversicherungsträger bei Wechsel der Krankenkasse und Verjährungsbeginn; Wirkung einer Verjährungshemmung durch Verhandlungen zugunsten des Rechtsnachfolgers und einer Verjährungsverzichtserklärung des Schuldners im Verhältnis zum Rechtsvorgänger
Vertragsarzt – Wirtschaftlichkeitsprüfung – keine Hemmung des Laufs der Ausschlussfrist in der Zeit bis zur Übermittlung der erforderlichen Verordnungsdaten durch Krankenkassen