Die Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld vom 27. auf das 25. Lebensjahr ist verfassungsrechtlich unbedenklich – Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Erlass eines Gerichtsbescheids – Aussetzung des Verfahrens
Nachehelicher Unterhalt: Ausgleich des ehebedingten Nachteils geringerer Versorgungsanwartschaften des unterhaltsberechtigten, kindesbetreuenden Ehegatten infolge teilweiser Hinderung an einer Erwerbstätigkeit durch einen Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt