Nichtannahmebeschluss: teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine Wohnungsdurchsuchung (§§ 102, 105 StPO) wegen des Verdachts der Volksverhetzung (§ 103 Abs 1 Nr 2 StGB) durch islamfeindliche Äußerungen im Internet – Bejahung eines Anfangsverdachts vertretbar, keine Verletzung der Meinungsfreiheit des Betroffenen (Art 5 Abs 1 S 1 GG) – zudem keine Verletzung des Art 13 GG bei Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung – Heilung eines Gehörsverstoßes im Anhörungsrügeverfahren – Eingriff in allgemeines Persönlichkeitsrecht nicht substantiiert gerügt
Nichtzulassungsbeschwerde: Bemessung der Beschwer nach Verurteilung zur Herausgabe eines Grundstücks mit aufstehenden Gebäuden bei bestehendem Streit über den Bestand eines Nutzungsverhältnisses
Rückabwicklung des widerrufenen Darlehens zur teilweisen Finanzierung der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft: Anspruch des Verbrauchers auf Herausgabe der von der Bank aus den von der Fondsgesellschaft an sie gezahlten Ausschüttungen gezogenen Nutzungen