Markenbeschwerdeverfahren – „Positionsmarke, bestehend aus jeweils zwei sich kreuzenden Doppelnähten, aufgebracht auf der Rückseite der vorderen Hosentaschen einer Hose oder eines Rocks“ – kein von der Branchenüblichkeit erheblich abweichendes Gestaltungsmerkmal – keine Unterscheidungskraft
Verwendungsverbot für Grabmale aus ausbeuterischer Kinderarbeit in städtischer Friedhofssatzung nur aufgrund gesetzlicher Regelung; zum Gebot der Normenklarheit und hinreichenden Bestimmtheit; Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit von Steinmetzen