Krankenversicherung – Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses – Voraussetzungen zur Festlegung neuer Qualitätsstandards – Streichung von Produkten (hier: wassergefüllte Produkte zur Dekubitusprophylaxe und -therapie) – Orientierung ausschließlich an der objektiven Rechtslage – kein Vertrauensschutz – Hersteller muss nachweisen, dass bereits gelistetes Produkt neu festgelegte Qualitätsanforderungen erfüllt – keine Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens – Wettbewerb – Unionsrecht – Verfassungsrecht
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung: Anwendungsbereich der Schutzschranke der sog. Reparaturklausel – Kraftfahrzeugfelgen