Bauvertrag mit dem öffentlichen Auftraggeber über die Errichtung einer Brücke: Auslegung einer ergänzenden Preisabsprache zu einem bestimmten Montagevorgang
Ablösung des Erschließungsbeitrags durch öffentlich-rechtlichen Vertrag; Unwirksamkeit bei Wegfall der Geschäftsgrundlage (hier: erhebliche Preissteigerung durch Verzögerung bei Fertigstellung der Erschließungsanlage); keine absolute Missbilligungsgrenze