Markenbeschwerdeverfahren – „Schampaqua (Wort-Bild-Marke)“ – gesetzliches Benutzungsverbot – kein Verstoß gegen das bilaterale Handelsabkommen: deutsch-französischer Staatsvertrag über den Schutz von Herkunftsangaben – keine konkreten Anhaltspunkte für Feststellung der Beeinträchtigung des in der geschützten Ursprungsbezeichnung „Champagne“ liegenden Werbewerts
Gerichtliches Disziplinarverfahren; beschränkte Berufung; Bindung an Tat- und Schuldfeststellungen; Fehlen von ausreichenden und widerspruchsfreien Feststellungen; schwerer Verfahrensmangel; Zurückverweisung