Krankenversicherung – Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses – Voraussetzungen zur Festlegung neuer Qualitätsstandards – Streichung von Produkten (hier: wassergefüllte Produkte zur Dekubitusprophylaxe und -therapie) – Orientierung ausschließlich an der objektiven Rechtslage – kein Vertrauensschutz – Hersteller muss nachweisen, dass bereits gelistetes Produkt neu festgelegte Qualitätsanforderungen erfüllt – keine Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens – Wettbewerb – Unionsrecht – Verfassungsrecht
(Krankenversicherung – volljähriger Versicherter – Versorgung mit Brillengläsern oder Kontaktlinsen bei funktioneller Einäugigkeit – Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 33 Abs 2 S 2 SGB 5)