Patentnichtigkeitsklageverfahren – “Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren IV” – Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Nichtigkeitsverfahren bei zeitgleicher Anhängigkeit eines das Streitpatent betreffenden Verletzungsverfahrens – typisierende Betrachtungsweise darf bei der Beurteilung der Notwendigkeit einer Doppelvertretung nicht durch übermäßige Differenzierung der Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit außer Kraft gesetzt werden – tatsächlicher Verfahrensverlauf ist bei Prüfung der erforderlichen Vorgehensweise einer Partei indiziell heranzuziehen