Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzinteresses mit Klärung der verfassungrechtlichen Fragen in weitgehend inhaltsgleichem Verfahren (hier: 1 BvR 1586/14)
Nichtannahmebeschluss: Regelungen zur Organisation der Dualen Hochschule Baden-Württemberg verletzen nicht das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit (Art 5 Abs 3 S 1 GG)