Vorübergehende Leitung der im Wege einer Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz entstandenen Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) durch einen vom Wissenschaftsministerium eingesetzten Gründungsbeauftragten nicht mit Art 5 Abs 3 S 1 GG vereinbar – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das dem brandenburgischen “Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz” (juris: HSchulRegLausNStruktG BB) zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahren – zum Einschätzungs- und Prognosespielraum des Gesetzgebers bei der Fusion einer Universität mit einer Fachhochschule
Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Prüfungsgrenzen für die Gerichte bei der Feststellung eines angemessenen Wohnbedarfs für den Vermieter oder seine Familienangehörigen
Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Erhöhter Stundensatz wegen des Erwerbs besonderer Fachkenntnisse durch den Abschluss als “Bachelor of Business Administration”