Reisekosten eines Beamtenanwärters, Fahrt vom Studienort zum privaten Wohnort bei angeordnetem Digitalunterricht und gleichzeitiger Verpflichtung zur Räumung der vom Dienstherrn am Studienort zur Verfügung gestellten Unterkunft stellt eine Ausbildungsreise nach Art. 24 BayRKG dar, der Beamte kann nicht auf, etwaige, Trennungsgeldansprüche verwiesen werden, Ermessensreduzierung auf Null
Reisekosten eines Beamtenanwärters, Fahrt vom Studienort zum privaten Wohnort bei angeordnetem Digitalunterricht und gleichzeitiger Verpflichtung zur Räumung der vom Dienstherrn am Studienort zur Verfügung gestellten Unterkunft stellt eine Ausbildungsreise nach Art. 24 BayRKG dar, der Beamte kann nicht auf, etwaige, Trennungsgeldansprüche verwiesen werden, Ermessensreduzierung auf Null
Ausbildungsqualifizierung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Vorbildungsvoraussetzungen: als gleichwertig anerkannter Bildungsstand;, entsprechende Anwendung des § 29 QualV (bejaht).