Streitwertbeschwerde, Anwendung des § 52 Abs. 3 GKG bei der Beantragung von Corona-Überbrückungshilfe, Systematik des § 52 GKG, Streitwertfestsetzung für mehrere gleichartige, aber nicht miteinander verbundene Klagen auf Bewilligung von Corona-Überbrückungshilfe nach Klagerücknahme, kein Raum für Billigkeitserwägungen im Rahmen des § 52 Abs. 3 GKG
Kindesunterhalt: Berücksichtigung der vom Unterhaltspflichtigen auf ein Darlehen zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie zu erbringenden Tilgungsleistungen; Zumutbarkeit einer Tilgungstreckung bei Gefährdung des Mindestunterhalts