(Sozialgerichtliches Verfahren – keine Durchführung eines Revisionsverfahrens wegen Kürzungsregelung des § 95d Abs 3 SGB 5 – Honorarkürzung – keine nachträgliche Verminderung – sachliche Rechtfertigung von Ungleichbehandlung zwischen Vertragsärzten und Fachärzten an zugelassenen Krankenhäusern)
Kassenärztliche Vereinigung – Vergütung psychotherapeutischer Leistungen – Auszahlungspunktwert für probatorische Sitzungen innerhalb des Regelleistungsvolumens von mindestens 2,56 Cent
(Vertrags(zahn)arzt – Honorarkürzung wegen fehlendem Fortbildungsnachweis – Nachholung nach Ablauf der Fünfjahresfrist im laufenden Quartal – Kürzung erst ab Beginn des Folgequartals – Verfassungsmäßigkeit bundesgesetzlicher Regelungen zur Fortbildungspflicht – Verwaltungsverfahren – Hinweispflicht entsprechend der von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung erlassenen “Regelung des Fortbildungsnachweises gemäß § 95d Abs 6 SGB V” – Information über Beginn des Quartals der Honorarkürzung ausreichend – Verfahrens- oder Formfehler iRd § 42 SGB 10)