(Erweiterte Honorarverteilung zur Sicherstellung der Altersversorgung der Vertragsärzte in Hessen – verpflichtende Teilnahme des Trägers eines Medizinischen Versorgungszentrums zugunsten der bei ihm angestellten Ärzte – Rechtsschutzgarantie – § 8 KVHG (juris: KÄV/KZÄVG HE) iVm Art 4 § 1 Abs 2 GKARjuris: KARG) ist hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage – Verfassungsmäßigkeit
Vertragszahnärztliche Versorgung – Auflösung einer zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis während des laufenden Kalenderjahres – Fortführung der zahnärztlichen Tätigkeit in Einzelpraxen – gesonderte Degressionsberechnung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Kassenzahnärztliche Vereinigung – Satzung – Aufbringung der Mittel – Benennung in Frage kommender Finanzierungsmodelle – unbestimmte Globalermächtigung genügt nicht – Erhebung besonderer Abgaben von einem Teil der Mitglieder bei besonderem Vorteil – Revisibilität von Satzungsbestimmungen
Wirtschaftlichkeitsprüfung – Beachtung der PAR-Richtlinien und des Wirtschaftlichkeitsgebots – Aussagen von Patienten und Vernehmung von Praxishelferinnen ohne Bedeutung – Verletzung des rechtlichen Gehörs