Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch gerichtliche Umgangsregelung – Unzureichende Berücksichtigung der Gefährdung von Leib und Leben der Kindesmutter als „Aussteigerin“ aus der rechtsextremen Szene und damit verbundener Gefährdung des Kindeswohls infolge der Umgangsgewährung – Gegenstandswertfestsetzung
Berufungsbegründungsschriftsatz: Übernahme der inhaltlichen Verantwortlichkeit bei Unterzeichnung durch einen anderen als den im Briefkopf angegebenen Rechtsanwalt