Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot religiöser Zusammenkünfte nach § 1 Abs 5 der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus der hessischen Landesregierung (juris: CoronaVV HE 4) idF vom 20. März 2020 – Folgenabwägung – Gottesdienstverbot bedarf einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse
Unzulässiger Antrag auf Erlass von einstweiligen Anordnungen gegen Corona-Verordnungen der Landesregierungen – insb fehlende Darlegung zum Grundsatz der Subsidiarität des verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes und zur unmittelbaren und gegenwärtigen Betroffenheit in eigenen Grundrechten – Darlegungen der ASt bezüglich der geplanten Demonstration “Coronoia 2020. Nie wieder mit uns. Wir stehen auf” unsubstantiiert
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen bayerische Verordnungen über Ausgangsbeschränkungen bzw Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (juris: CoronaVV BY; CoronaVV BY 2) – Folgenabwägung (Anschluss an BVerfG, 07.04.2020, 1 BvR 755/20)