Summarische Prüfung der Rechtmäßigkeit von Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Verordnung der Bayerischen, Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 24. März 2020 über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie
Ablehnung des Erlasses einer eA, gerichtete gegen ein infektionsschutzrechtliches Versammlungsverbot auf Grundlage der baden-württembergischen “Corona-Verordnung” vom 17.03.2020 (juris: CoronaVV BW)