Medizinrecht

Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit von Regelungen einer zwischenzeitlich außer Kraft getretenen Corona-Verordnung (Sachsen-Anhalt)

mehr lesen

Europarecht

Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen 3G-Regel an Arbeitsstätten und im ÖPNV (§§ 28b Abs 1, Abs 5 S 1 Nr 1, S 4, S 5 IfSG idF vom 22.11.2021) – unzureichende Darlegungen zur Schwere des Eingriffs ua in die Berufsfreiheit der Beschwerdeführerin

mehr lesen

Verwaltungsrecht

Schulpflicht, Testpflicht, Distanzunterricht, Maskenpflicht, Zwangsgeld

mehr lesen

Verwaltungsrecht

einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, Genesenennachweis, Genesenenstatus, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zum Antragsgegner als Vollzugsbehörde, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zwischen Normadressat und Normanwender

mehr lesen

Medizinrecht

Corona-Pandemie, Veranstaltungs- und Versammlungsverbot, Einschätzungsspielraum, Verordnungsermessen

mehr lesen

Versicherungsrecht

Coronavirus, SARS-CoV-2, Versicherungsnehmer, Versicherungsschein, Rechtsanwaltskosten, Versicherer, Anordnung, Versicherung, Leistungserbringung, Versicherungsschutz, Anlage, Verfahren, schutzgesetz, Klausel, Versicherungsleistungen, Versicherungsbedingungen, vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten

mehr lesen

Medizinrecht

Im Eilrechtsschutzverfahren kann die vorläufige Feststellung begehrt werden, dass der Genesenenstatus nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 entgegen § 2 Nr. 5 SchAusnahmV in der Geltung ab dem 15.1.2022 sechs Monate lang besteht. § 2 Nr. 5 SchAusnahmV, der bezüglich des Genesenenstatus auf die Homepage des RKI verweist, ist voraussichtlich rechtswidrig, weshalb die Vorschrift in der bis zum 14.1.2022 geltenden Fassung anzuwenden ist. Darin war die Dauer des Genesenenstatus audrücklich auf sechs Monate festlegt., Es besteht ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zwischen der genesenen Person und dem Rechtsträger der für den Antragsteller zuständigen Infektionsschutzbehörde (Aufgabe der bisherigen Rspr. der Kammer)., Eine vorherige Befassung der zuständigen Behörde ist nicht erforderlich, da die Behörde die begehrte Feststellung nicht treffen kann und eine entsprechender Antrag somit aussichtslos wäre.

mehr lesen