Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung des Kreises der “Genesenen” gemäß § 2 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (juris: SchAusnahmV) – Bundesrechtliche Beschränkung auf Personen mit positivem Test innerhalb der letzten sechs Monate betrifft Beschwerdeführer nicht mehr – mangelnde Rechtswegerschöpfung hinsichtlich vergleichbarer landesrechtlicher Vorschrift
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung des Kreises der “Genesenen” gemäß § 2 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (juris: SchAusnahmV) – Bundesrechtliche Beschränkung auf Personen mit positivem Test innerhalb der letzten sechs Monate betrifft Beschwerdeführer nicht mehr – mangelnde Rechtswegerschöpfung hinsichtlich vergleichbarer landesrechtlicher Vorschrift
Nichtannahmebeschluss: Verhinderung einer medizinisch gebotenen Impfung (hier: Corona-Schutzimpfung für 93-jährige) begründet mangelnde Eignung eines Berufsbetreuers iSd § 1908b Abs 1 S 1 BGB – Verfassungsbeschwerde eines Betreuers gegen seine Entlassung erfolglos
Die Antragstellerin begehrt im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken., Seit dem Inkrafttreten des § 28b IfSG am 23.4.2021 besteht neben dem absoluten landesrechtlichen Beherbergungsverbot auch ein bundesrechtliches Verbot, bei dauerhaften Sieben-Tage-Inzidenzen von mehr als 100., Ausnahmen nach Landesrecht sind nur möglich, sofern Bundesrecht nicht entgegensteht., Da bundesrechtlich keine Ausnahmegenehmigungen vorgesehen sind, kommen Ausnahmegenehmigungen von vorneherein nur bei Sieben-Tage-Inzidenzen von unter 100 infrage.
Die Antragstellerin begehrt im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken., Seit dem Inkrafttreten des § 28b IfSG am 23.4.2021 besteht neben dem absoluten landesrechtlichen Beherbergungsverbot auch ein bundesrechtliches Verbot, bei dauerhaften Sieben-Tage-Inzidenzen von mehr als 100., Ausnahmen nach Landesrecht sind nur möglich, sofern Bundesrecht nicht entgegensteht., Da bundesrechtlich keine Ausnahmegenehmigungen vorgesehen sind, kommen Ausnahmegenehmigungen von vorneherein nur bei Sieben-Tage-Inzidenzen von unter 100 infrage.