Patentfähigkeit einer Erfindung: Anwendbares Recht auf die Überleitung der Rechte an einer Erfindung durch Inanspruchnahme als Diensterfindung durch den Arbeitgeber und durch Vereinbarung zwischen dem Diensterfinder und seinem Arbeitgeber; Stand der Technik im Hinblick auf die unterschiedlichen Zeitzonen beim Hochladen einer technischen Lehre auf einen Webserver – Drahtloses Kommunikationsnetz