Medizinrecht

Verkürzung des Genesenenstatus, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zum Rechtsträger der Kreisverwaltungsbehörde auch im Falle einer bundesgesetzlichen Regelung bejaht, bisherige verfassungsrechtliche Bedenken durch Einführung von § 22a IfSG ausgeräumt, kein Fall des Rückwirkungsverbots

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Verkürzung des Genesenenstatus, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zum Rechtsträger der Kreisverwaltungsbehörde auch im Falle einer bundesgesetzlichen Regelung bejaht, bisherige verfassungsrechtliche Bedenken durch Einführung von § 22a IfSG ausgeräumt, kein Fall des Rückwirkungsverbots

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Medizinrecht

einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, fehlende Zulässigkeit, kein Rechtsschutzbedürfnis, individuelle Betroffenheit und besondere Eilbedürftigkeit nicht glaubhaft gemacht, Wegfall der verpflichtenden 3 G-Regel am Arbeitsplatz, Wegfall der 2 G- und 3 G-Regeln in Bayern, Änderung der Rechtslage, Vorwegnahme der Hauptsache, keine Verfassungswidrigkeit der nunmehr im Gesetz geregelten Dauer des Genesenenstatus, Verkürzung der Dauer des Genesenenstatus von 180 Tage auf 90 Tage vertretbar, Folgenabwägung

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Medizinrecht

einstweiliger Rechtsschutz, kein Verwaltungsaktcharakter des Genesenennachweises, kein subjektiver Anspruch auf Ausstellung eines Genesenennachweises, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, fehlende Zulässigkeit, Änderung der Rechtslage, Vorwegnahme der Hauptsache, kein Rechtsschutzbedürfnis, keine Verfassungswidrigkeit der nunmehr im Gesetz geregelten Dauer des Genesenenstatus

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Medizinrecht

einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, Änderung der Rechtslage, Vorwegnahme der Hauptsache, kein Rechtsschutzbedürfnis, Folgenabwägung, keine Verfassungswidrigkeit der nunmehr im Gesetz geregelten Dauer des Genesenenstatus

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Medizinrecht

einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, Änderung der Rechtslage, Vorwegnahme der Hauptsache, kein Rechtsschutzbedürfnis, keine Verfassungswidrigkeit der nunmehr im Gesetz geregelten Dauer des Genesenenstatus

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Europarecht

Erfolgloser Eilantrag gegen die Verkürzung des Genesenenstatus auf 3 Monate durch § 22 a Abs. 2 IfSG vom 18.03.2022

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