Ablehnung eines Eilantrags betreffend die Begrenzung der Öffnung der Ladengeschäfte, Einkaufszentren und Kaufhäuser des Einzelhandels auf eine Verkaufsfläche von höchstens 800 qm nach der 2. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV; juris: CoronaVV BY 3) – Folgenabwägung
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV; juris: CoronaVV BY 3) wegen Subsidiarität unzulässig – keine Vorabentscheidung vor Rechtswegerschöpfung geboten