Zwangsversteigerungsverfahren: Hinreichend bestimmte Bezeichnung des Grundstücks in der Terminsbestimmung; ordnungsgemäße Bekanntmachung des Versteigerungstermins
Neuheit des Gegenstands eines europäischen Patentanspruchs: Weiterverbreitung der technischen Information an beliebige Dritte – Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser