Beamtenrecht, Bundespolizei, Grundsatz der Ämterstabilität, Keine Rückgängigmachung von Ernennung und Amtseinweisung der Konkurrenten, Keine Anhaltspunkte für Rechtsschutzverhinderung, Kein Anspruch auf Beförderung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts aus Art 4 EUGrdRCh durch unzureichende fachgerichtliche Prüfung der zu erwartenden Haftbedingungen im Falle der Auslieferung des Beschwerdeführers an Lettland – Gegenstandswertfestsetzung