Markenbeschwerdeverfahren – “Ampelmännchen nach rechts gehend” – Berichtigung des Markenregisters: aus den Anmeldungsunterlagen geht nicht hervor, dass die Anmeldung nicht im Namen eines Dritten gleichen Namens erfolgen sollte – keine offensichtliche Unrichtigkeit des Registers – Ablehnung des Antrags auf Berichtigung des Registers durch Streichung des Berufszusatzes – Verlängerung der Schutzdauer der Marke ist nicht vom Antrag des Markeninhabers abhängig, sondern lediglich von der Zahlung der Verlängerungsgebühr – Löschungsverfahren wegen Verfalls der Marke: Beschwerdeführer ist nicht der Inhaber der Marke – keine Stellung eines Verfahrensbeteiligten – kein “Strohmann” – keine Erstreckung der Rechtskraft des Verfallurteils auf den Beschwerdeführer – keine Beschwer – Unbegründetheit der Beschwerde
Markenbeschwerdeverfahren – “Ampelmännchen nach links gehend” – Berichtigung des Markenregisters: aus den Anmeldungsunterlagen geht nicht hervor, dass die Anmeldung nicht im Namen eines Dritten gleichen Namens erfolgen sollte – keine offensichtliche Unrichtigkeit des Registers – Ablehnung des Antrags auf Berichtigung des Registers durch Streichung des Berufszusatzes – Verlängerung der Schutzdauer der Marke ist nicht vom Antrag des Markeninhabers abhängig, sondern lediglich von der Zahlung der Verlängerungsgebühr – Löschungsverfahren wegen Verfalls der Marke: Beschwerdeführer ist nicht der Inhaber der Marke – keine Stellung eines Verfahrensbeteiligten – kein “Strohmann” – keine Erstreckung der Rechtskraft des Verfallurteils auf den Beschwerdeführer – keine Beschwer – Unbegründetheit der Beschwerde
Markenbeschwerdeverfahren – “Ampelmännchen stehend” – Berichtigung des Markenregisters: aus den Anmeldungsunterlagen geht nicht hervor, dass die Anmeldung nicht im Namen eines Dritten gleichen Namens erfolgen sollte – keine offensichtliche Unrichtigkeit des Registers – Ablehnung des Antrags auf Berichtigung des Registers durch Streichung des Berufszusatzes – Verlängerung der Schutzdauer der Marke ist nicht vom Antrag des Markeninhabers abhängig, sondern lediglich von der Zahlung der Verlängerungsgebühr – Löschungsverfahren wegen Verfalls der Marke: Beschwerdeführer ist nicht der Inhaber der Marke – keine Stellung eines Verfahrensbeteiligten – kein “Strohmann” – keine Erstreckung der Rechtskraft des Verfallurteils auf den Beschwerdeführer – keine Beschwer – Unbegründetheit der Beschwerde