Markenbeschwerdeverfahren – „TARCKODOC/FARCO-PHARMA“ – angenommene erhöhte Kennzeichnungskraft – unterstellte rechtserhaltende Benutzung – Warenidentität und enge –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Zeichenserie – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – „ARCKORIN/FARCO-PHARMA“ – angenommene erhöhte Kennzeichnungskraft – unterstellte rechtserhaltende Benutzung – Warenidentität und enge –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Zeichenserie – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – „TARCKORIN/FARCO-PHARMA“ – angenommene erhöhte Kennzeichnungskraft – unterstellte rechtserhaltende Benutzung – Warenidentität und enge –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Zeichenserie – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Verfahren und System zur Farbversorgung einer Beschichtungsanlage (europäisches Patent)“ – zur erfinderischen Tätigkeit – Sprühvorrichtung zum Beschichten von Fahrzeugkarossen