Nichtannahmebeschluss: Verstoß gegen Pflicht zur Information über Verständigungsgespräche im Strafverfahren (§ 243 Abs 4 S 2 StPO) kann Anspruch auf faires Verfahren verletzen – Transparenzvorschrift dient öffentlicher Kontrolle des Verfahrens sowie dem Schutz des Angeklagten – hier: unvollständige Mitteilung über letztlich ergebnislose Verständigungsgespräche – ausnahmsweise kein Beruhen der erstinstanzlichen Entscheidung auf Transparenzverstoß – Gegenstandswertfestsetzung
Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit; Pflicht des Grundbuchamts zu einem Klarstellungsvermerk bei Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung über den gesetzlich zulässigen Umfang hinaus