Keine rückwirkende Anwendung materiell-rechtlicher Vorschriften des Unionszollkodex (UZK) – Maßgebliche Rechtslage für Entscheidung über eine Verpflichtungsklage
Wiederaufgreifen des Verfahrens wegen neuer Beweismittel; Erstreckung einer besatzungsrechtlichen Listenenteignung nach § 2 Abs. 1 der Richtlinien Nr. 3 der DWK