Anordnung des Ermittlungsrichters des BGH nach dem Untersuchungsausschussgesetz: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Anordnung nach Beschwerdeeinlegung
Grundsätzlich kein vorbeugender Rechtsschutz im Wege der einstweiligen Anordnung (§ 32 Abs 1 BVerfGG) – hier: erfolgloser isolierter eA-Antrag einer politischen Partei sowie einer Bundestagsfraktion bzgl Äußerungen des Bundesinnenministers im Rahmen eines Interviews