(Feststellungsbescheid über eine bestandskräftige Steuerfestsetzung im Insolvenzverfahren – Bestandskräftige Steuerfestsetzung ist ein Schuldtitel i.S. des § 179 Abs. 2 InsO – Befugnis zur Betreibung eines Verfahrens trotz eines erwirkten Titels – Örtliche Zuständigkeit bei Gefahr im Verzug)
Restschuldbefreiung: Rechtsschutzbedürfnis für einen erneuten Restschuldbefreiungsantrag innerhalb von drei Jahren nach Versagung der Restschuldbefreiung in einem früheren Verfahren; Versagung der Verfahrenskostenstundung ohne vorhergehende Restschuldbefreiungsversagung
Freihändige Veräußerung eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter: Abgesonderte Befriedigung der Gemeinde als Inhaberin einer öffentlichen Last wegen ihrer Grundsteuerforderung
Versagung der Restschuldbefreiung: Freiwillige Offenbarung eines Obliegenheitsverstoßes; Erbringung von Teilzahlungen zum Ausgleich des vorenthaltenen Betrages