Einziehungsanordnung im Strafverfahren: Abgrenzung der Abschöpfung des Erlangten beim Täter von der Dritteinziehung; Bedeutung der Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens über das Vermögen des Täters
Keine Gewinnrealisierung durch Bewilligung eines Vergütungsvorschusses für bilanzierenden Insolvenzverwalter; keine betriebliche Veranlassung einer schenkweise eingeräumten Unterbeteiligung am Anteil eines Gesellschafters einer Personengesellschaft