Insolvenzverschleppung und Bankrott: Strafrahmenverschiebung bei einem Gehilfen ohne die Sondereigenschaft als Mitglied eines Vertretungsorgans einer juristischen Person oder ohne Pflichtenstellung als Schuldner
Keine Rückzahlung von Ausschüttungen an einen Kommanditisten im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kommanditgesellschaft bei Masseunzulänglichkeit