(Markenbeschwerdeverfahren – “Unterbrechung des patentamtlichen Widerspruchsverfahrens durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens” – markenrechtlicher Anspruch als Gegenstand der Insolvenzmasse – zur analogen Anwendung des § 240 ZPO im Widerspruchsverfahren – während der Unterbrechung des Verfahrens ergangener Beschluss des DPMA – Verfahrensmangel – Aufhebung des Beschlusses – Zurückverweisung des Verfahren an das DPMA – Kostenentscheidung – Rückzahlung der Beschwerdegebühr)