(Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erforderlichen 45-jährigen Wartezeit – Bezug von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn infolge eines Wechsels des Versicherten in eine Transfergesellschaft und der Beendigung des Transferarbeitsverhältnisses durch Fristablauf – insolvenzbedingter Arbeitslosengeldbezug – Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 51 Abs 3a S 1 Nr 3 SGB 6)