Insolvenzanfechtung: Vereinnahmung der Vergütung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter in einem vorangehenden, nicht zur Eröffnung gelangten Verfahren
Grenzüberschreitende Insolvenz: Internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft mit Auslandssitz bei Einstellung des Geschäftsbetriebs